Der zweite Teil wäre nur optional, sollten zwischen Erhalt und Veräußerung nennenswerte Spekulationsgewinne durch Kurssteigerungen der Bitcoins eingestrichen werden.
Dass das optional wäre, habe ich nicht rauslesen können. Aber gut, dass das nun geklärt ist. Gerade Neulinge überlesen vieles. Und wenn ich das schon überlese
Insbesondere bei den unterschiedlichen Begriffen Anschaffung, Spekulationsgewinn, Haltefrist, Zuflussprinzip usw. können Anfänger schnell zwischen §22 und §23 EStG durcheinander kommen.
Theoretisch sind Dividenden aber vielleicht auch als Kapitalerträge zu sehen?
Normalerweise ja. Aber wohl nicht bei Kryptos. Trotzdem empfehle ich jedem die folgende Strategie. Vielleicht können wir am System was ändern:
Günstigerprüfung beantragen, wenn Höhe der Kapitalertragssteuer < persönl. Einkommensteuersatz.