Dieser Wert wäre dann Namentlich = Veräußerungspreis Zuflusswert. Anschaffungswert ist somit Zuflusswert, welcher relevant für eine mögliche Veräußerung ist.
Somit gebe ich letztlich in der Steuererklärung an:
Veräußerungspreis: ?? (dann wenn du es verkaufst)
Anschaffungskosten: 1200 (der Preis zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt für jede 0,01BTC Zinsen)
Gewinn: Veräußerungspreis - Anschaffungskosten
Wenn sich der Preis um 1200 auf 2400 steigert und du innerhalb eines Jahres verkaufst, wird das als
§ 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) versteuert, wenn du kein Gewinn machst (oder unter 600) oder du die Bitcoins länger als 1 Jahr hältst, musst du diese Spekulationsgewinne nicht versteuern.
Du verwechselst hier zwei Dinge. Zinsen/Dividenden/POS können nicht nach §23 EStG versteuert werden! Es gibt hier keine Anschaffung. Nur (das) Zufluss(prinzpip).
Also die Zinsen/Dividenden/POS nach §22, Nr3 EStG. Danach gehen sie aber nicht in die "Haltefrist-Regel" über.
Nene, das hatte ich ja auch garnicht behauptet, Zinsen als Spekulationsgewinn zu versteuern, siehe hier:
Nach aktuellem Stand ist also davon auszugehen, die Zinsen bei Erhalt zum aktuellen Fiat-Wert zu versteuern. Vorraussetzung ist, dass du die Kryptowährungen auch verkaufen kannst. Nicht gelistete Shitcoins oder nur auf Scam-Exchanges gelistete Shitcoins zählen nicht dazu.
Bei dir könnte der Sachverhalt also wie folgt aussehen:
- Versteuerung der Dividenden in Bitcoin zum Zuflusszeitpunkt (als
§22 Abs. 3 EStG, sind es weniger als 256 pro Jahr, ist es steuerfrei. Und wenn du insgesamt 2019 nicht mehr verdienst als der
Grundfreibetrag nach § 32a von aktuell 9.168 ist es sowieso steuerfrei)
- Versteuerung der (möglichen) Spekulationsgewinne (als
§ 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte))
Der zweite Teil wäre nur optional,
sollten zwischen Erhalt und Veräußerung nennenswerte Spekulationsgewinne durch Kurssteigerungen der Bitcoins eingestrichen werden.
Theoretisch sind Dividenden aber vielleicht auch als Kapitalerträge zu sehen?
Aber wenn es Steuerberater gibt, die bestätigt haben, den Verkaufspreis der Dividenden als relevant für die Steuer anzusehen, wäre das ja die einfachere Lösung, die ich ebenfalls vorziehen würde.
