Nach meinem Verständnis (kein Steuerberater) ist die Wertänderung durchaus ebenfalls zu versteuern,
Das hatten wir hier schon diskutiert. Eine doppelte Besteuerung wurde verneint.
Du bist also der Annahme, dass Erträge aus dem durch Handel realisierten Wertgewinn von marktgezeichneten Finanzinstrumenten nicht steuerpflichtig wären?
Es handelt sich hier im Übrigen keineswegs um eine "doppelte Besteuerung", da die ursprüngliche ESt auf den ursprünglichen Ist-Wert angerechnet wurde, wohingegen die zusätzliche Besteuerung auf den Wertzuwachs entfällt.
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Keine Ahnung was marktgezeichnete Finanzinstrumente sind, aber einmal eine Besteuerung bei Zufluss und eine zusätzliche bei Verkauf ist nicht.
Gibt es einen Haken?
Ja, dass man die Eier haben musst, im Verlust zu verkaufen, sofort wieder zu kaufen und dann sicher ist, dass der Bitcoin in 366 Tagen im plus ist.
mimblechimble, würde gerne antworten. Aber da ist soviel hin und her, da weiß ich gar nicht, worauf ich zuerst antworten kann. Könntest du vielleicht eine Frage zur Zeit stellen?