Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in versteuert werden.
Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum

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Ich bin da mittlerweile woanders.
Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.
Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.