Ich bin da mittlerweile woanders.
Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.
Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Wieder eine neue Methode

Warum bitte sollte man den Zeitpunkt der Leistungserbringung hernehmen wenn man die Token (den Lohn) erst irgendwann in der Zukunft (meist 6 - 12 Monate später) erhält?
Zuflusszeitpunkt
Ein Geldbetrag ist zugeflossen, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihn erlangt ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip(Ich zitiere ja immer nur ungern aus wikipedia, aber konnte auf die schnelle nichts anderes finden

)
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrundezulegen.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
https://www.jusline.at/gesetz/bewg/paragraf/10(das österreichische Bewertungsgesetz unterscheidet sich meines Wissens nach nicht vom deutschen)