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Re: Selbständig im Kryptoumfeld - Steuern und KV bei Bezahlung in Token
by
aundroid
on 10/09/2019, 12:36:59 UTC
Steht alles ein paar Beiträge über deinem.

Hier nochmal:


Bei Bounty Token gilt das Zuflussprinzip, es muss also am Tag des Zuflusses der Gegenwert in € versteuert werden.

Sagt auch unser Steuerberater hier im Forum  Smiley:

Bei Bounties liegt idR eine Leistung zu Grunde (zB Übersetzung), damit ist der in Coins erhaltene Lohn somit als Einkommen aus § 22 EStG beim Zufluss zu versteuern, eine nachfolgende Wertsteigerung findet dann in der privaten Vermögenssphäre statt und ist steuerlich nicht mehr relevant.

Was genau meinst du mit 0$ wert ist da nicht der ICO preis relevant?
Zb ich hatte bei bounty (PIN Coin)Token in wert von 1800$ bekommen (ico Preis) hatte ein teil davon für 300$ danach war das ICO scam und der wert ist jetzt 0. Muss ich 1800$ versteuern?

Er meint, falls die Bounty Token bei Erhalt nirgends gelistet sind, sprich kein "normaler Geschäftsverkehr" vorliegt, dann ist der Wert der erhaltenen Token/Coins mit 0€ anzusetzen.