1. Ob man Verluste durch Diebstahl oder Insolvenz als Privatperson in irgendeiner Weise steuerlich geltend machen kann, bezweifle ich. Google selbst mal, sieht nicht gut aus. Das Beispiel von Candoo passt in der Hinsicht ganz gut.
2.
Im Dezember 2013 auf mtgox BTC verkauft und dafür "mtgox USD" bekommen und dummerweise dort liegen gelassen.Im Februar 2014 diese "mtgox USD" verkauft und "mtgox BTC" bekommen.
Wichtig wäre, wie viel Gewinn du beim dem Verkauf im Dezember gemacht hast. Den müsstest du nämlich versteuern, wenn du die 12 Monatsfrist unterschritten hast. Dazu ist wichtig, wann und zu welchem Preis du diese BTC gekauft hast. Solltest du die 12 Monatsfrist unterschritten haben, der Vorgang also steuerpflichtig sein, könnte die Tatsache, dass du nicht an das Geld kommen konntest, eventuell als Argument dafür dienen, dass du "keine Verfügungsmacht" hattest. Dummerweise hast du mit dem Kauf der BTC im Februar aber bewiesen, dass du sehr wohl verfügen konntest, du konntest nämlich BTC damit kaufen. Ich bin kein Steueranwalt, aber mein Bauchgefühl sagt mir, das wird nichts.
3. Der Kauf der BTC im Februar ist übrigens solange steuerlich irrelevant bis du sie verkaufst. Der Besitz von BTC interessiert nicht, nur der Gewinn oder Verlust, den du beim Verkauf machst.
1. Also ich bin natürlich auch kein Fachmann, aber ich glaube ihr seht das wirklich falsch. Wenn ich IOU von mtgox habe und mtgox Insolvent ist, dann ist der IOU Wert auf null gesunken und daher ein Verlust für mich. Das hat erstmal nichts mit Diebstahl zutun.
Wenn ich für 1000 Euro Unternehmensanleihen von VW kaufe und VW nach einem Monat Insolvent ist und mir das Geld nicht zurückzahlen kann, dann kann ich das doch wohl auch steuerlich als Verlust geltend machen, oder nicht?
2. Ich glaube nicht, dass man das als freie Verfügungsmacht bezeichnen kann, wenn man nur zwischen zwei virtuellen Guthaben innerhalb von mtgox handeln kann.
Also so ganz kann ich nicht glauben, dass eure Argumentation stimmt. Das würde ja bedeuten, dass es mir jetzt mehr bringen würde die "mtgox BTC" für 1 Cent an irgendwen zu verschenken um dies wenigstens als Verlust anrechnen zu können.
Angenommen jemand tauscht seine Bitcoins in 100 000 "mtgox EUR" und jetzt meldet mtgox insolvenz an, dann kann es doch nicht sein, dass demjenigen nicht nur die 100'000 EUR verloren gehen, sondern er zusätzlich noch die Steuern bezahlen muss.