Eine Webseite ist im Zweifelsfall auch "jemand". Die Tatsache, dass du die betreffende Person nicht kennst, über ihren Aufenthaltsort nicht bescheid weißt und vielleicht auch sonst nichts benennen könntest, was zur Identifizierung beitragen könnte, ändert für die steuerliche Betrachtung zunächst einmal nichts.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Weil:
1) Wenn ich die betreffende Person nicht kenne, dann kann man doch wohl nicht von freier Verfügungsgewalt sprechen.
2) Wenn ich dort keine Unterschrift hinterlegt habe und auch keinen Vertrag eingegangen bin und auf der Webseite auch nicht explizit ein Zahlungsversprechen gegeben wird, wie soll man dann rechtlich davon ausgehen, dass dies ein Zahlungsversprechen ist?
3) Wenn die Rechtssprechung da tatsächlich keinen Unterschied macht, dann wäre das ein riesen Steuerschlupfloch, da sich jeder eine beliebige anonyme Webseite aufsetzen könnte, und beliebig Steuern sparen könnte.
Vielleicht hilft da wieder ein Beispiel, vergiss mal MtGox-USD.
Im Grunde genommen geht es um ein Guthaben, welches du bei einem Unternehmen hast.
Beispielsweise hast du vielleicht auch mal bei Amazon ein Guthaben, weil du einen Gutschein eingelöst, aber das Geld noch nicht ausgegeben hast.
zu 1) es spielt keine Rolle, ob du Jeff Bezos kennst oder nicht, es ist auch unerheblich ob du weißt, wo Amazon seinen Sitz hat, ob das Unternehmen eine AG, ein Einzelunternehmen oder eine Religionsgemeinschaft ist.
zu 2) was soll es denn sonst sein? Du wirst ja zu irgendeinem Zeitpunkt dein Geld, deine Coins oder was auch immer dorthin überwiesen haben, dabei bist du implizit davon ausgegangen, dass du im Gegenzug für deine Einzahlung ein Auszahlungsversprechen erhältst. Ansonsten hättest du deine Coins ja gleich einfach in den Müll geschmissen.
zu 3) wie kommst du darauf? Es geht ja gerade darum, dass du
keine Steuern sparen kannst, indem du so tust, als sei das Geld weg / bzw. gar nicht real.