Ich denke eben auch, dass ich ziemlich blöd wäre, wenn ich ind er Steuererklärung einen virtuellen Gewinn angebe, von dem ich nie was auf meinem Kontoauszug gesehen habe. Aber ich würde schon sehr gerne alle meine wirklichen Gewinne vernünftig angeben, was dadurch natürlich erheblich erschwert wird. Es läuft somit halt irgendwie darauf hinaus, dass ich nun generell nur die Gewinne angeben kann, die auch wirklich auf meinem Konto ankommen.
@nomailing:
Moment, ich möchte nicht falsch verstanden werden. Meine Aussage, dass man die virtuellen Gewinne in der Steuererklärung nicht angeben sollte und dass ich das auch nicht als Hinterziehung betrachte,
bezog sich einzig und allein auf die Annahme, dass ich das Geld nie wieder sehe, dass es für immer futsch ist, aber nicht, wenn es sich nur verspätet. Die Steuererklärung kann man bis spätestens Mai des Folgejahres abgeben, es besteht also noch genug Zeit, festzustellen, ob das Geld tatsächlich futsch ist oder nicht. Mit Steuerberater kann man sich sogar noch länger Zeit lassen. Nehmen wir mal den fiktiven Fall
1. Im Januar 2013 Überweisung 10000 Euro auf ausländische Börse
2. In den Folgemonaten bis Dezember fleißig mit BTC traden und so daraus 100000 Euro machen, alles auf der Börse
3. Danach kein weiterer Handel und im Februar 2014 alles wieder zurück überweisen auf deutsches Konto
Preisfrage: was gehört in die Steuererklärung 2013 und 2014?
Meine Meinung: es gehören ganz eindeutig die 90000 Euro Gewinn (abzüglich Gebühren) in die Erklärung 2013, da sie innerhalb der 12 Monatsfrist gemacht wurden. In 2014 gibt es nichts zu erklären. Nach deiner Logik wäre alles, was sich auf der Börse abspielt, virtuell. Dann wären also Januar 2013 und Februar 2014 die Stichtage und somit wäre der gesamte Gewinn steuerfrei, da die 12 Monatsfrist überschritten wurde, weder in der 2013 noch 2014 Erklärung müsste etwas angegeben werden. Oder anders gesagt, ein Jahr lang munter spekulieren und Gewinne machen, aber dann die 12 Monate Haltefrist in Anspruch nehmen, die ja den Sinn hat, die kurzfristigen Spekulationen auszuschließen. Wäre zu schön, um wahr zu sein, wird aber nie und nimmer vom FA akzeptiert. Falls ich dich falsch verstanden habe, bitte ich dich, mal ein einfaches fiktives Beispiel aufzuziehen, so wie es qwk und ich gemacht haben, darauf kann man dann konkret eingehen.
Also mit Mt.Gox habe ich ja sowieso noch Hoffnung, dass das doch noch was wird. Aber bei bitcoin24 ist es ja schon fast ein Jahr her und ich glaube kaum, dass sich das bis Mai klären wird. Also hier ein konkretes Beispiel:
Als die Konton von Bitcoin24 eingefroren wurden, hatte ich noch 1000 virtuelle "EUR" Guthaben auf deren Konto. Der deutsche Staat war ja offensichtlich der Meinung, dass dies nicht mein Guthaben ist, sondern dass das Geld von Simon Hausdorf ist. Rechtlich gesehen habe ich also noch keinen Gewinn gemacht, solange sich dieses Geld auf der Online-Platform befindet. Also kann der deutsche Staat wohl auch nicht behaupten, dass ich dort irgendwo einen Gewinn in echten "Euro" gemacht habe.
Der Gewinn wäre dann schon eher zu messen als ein bestimmter Schuldschein von bitcoin24 gegenüber mir.
Diese virtuellen Euro Guthaben sind also:
- nicht 1:1 Umrechenbar in Euro Gewinne
- nicht gleich zu behandeln mit Euro's die auf einem Einlagengesicherten Konto liegen
- werden rechtlich nicht als mein Guthaben angesehen
- ich habe keine freie Verfügungsgewalt über dieses Guthaben
- somit auch noch nicht als Gewinn zu versteuern, solange sich dieses Guthaben auf der Börse befindet
- evtl. so zu behandeln wie Schuldscheine
- in dem Jahr zu versteuern, in dem diese Schuldscheine umgewandelt werden in wirkliche EUR oder wirkliche BTC
Um eines ganz klar zu stellen: Ich versuche hier nicht irgendwie eine Methode zu finden, mit der man schön daytraden kann und gleichzeitig die 1 Jahr BTC-Haltefrist
einhalten kann und keine Steuern bezahlen muss. Die Frage ist vielmehr wie sind virtuelle Guthaben zu behandeln. Und nur weil eine Online-Platform diese Guthaben als EUR oder USD betitelt, heisst das noch lange nicht, dass diese rechtlich gleichgestellt sind mit EUR oder USD. Speziell die Frage, wann sind Gewinne zu bestuern. Und hier könnte man zum mindest die These aufstellen, dass die Gewinne in dem Jahr zu versteuern sind, wenn sie von der Börse abgehoben werden und somit realisiert werden. Dabei ist es natürlich egal ob dieses Guthaben als Euro oder als BTC abgehoben wird.
Jedenfalls hat der deutsche Staat durch seine Aktionen selbst verdeutlicht, dass dieses virtuelle Guthaben eben rechtlich nicht als mein Eigentum anerkannt wird und dass auch keine freie Verfügungsgewalt besteht.