Als ATM-Betreiber würde ich es einfach so handhaben: bevor ich mir das Problem mit KYC einhandele, würde ich einfach nur Automaten aufstellen, bei der Mengen unterhalb der ab 2020 gültigen Freigrenze von 2.000 möglich sind, bei denen man kein KYC benötigt. Bei Bankautomaten gibt es ja (leider) auch schon Beschränkungen, wie viel Bargeld man täglich abheben darf. Nicht, dass ich irgendwas von diesen mittlerweile exzessiv von vorher 10.000 auf 2.000 abgesenkten Freigrenzen halte aber so wäre es zumindest für den Kunden und ATM-Betreiber kein Risiko.
Wo hast Du die Freigrenze für Bitcoin Automaten her? Ich kenne den Betrag nur in Bezug auf Gold.