Du kannst noch nicht mal Deinen Bäcker verklagen, wenn er Dir für Deine EUR morgen keine Brötchen mehr herstellt.
Solange EUR gesetzliches Zahlungsmittel ist und die Steuer
schuld in EUR beglichen werden muss, solange der Bäcker seine Kredite in EUR abzahlen muss und Löhne und Gehälter in EUR zahlt, solange wird er mir auch seine Brötchen für EUR verkaufen. Beim FIAT besteht eben ein Zwang zur Nutzung.
Wieso solltest du ein Schuldverhäldnis von Bitcoin nicht einklagen können? Wenn du den Bäcker mit Eiern bezahlst weil er mit dem Handel einverstanden war kannst du auch die Brötchen einklagen die er dir dafür hätte geben müssen

Was du allerdings nicht kannst ist den Bäcker verklagen wenn er morgen deine Euro nicht mehr will und statt dessen nur noch Bitcoins als Zahlungsmittel akzeptiert.