Du kannst noch nicht mal Deinen Bäcker verklagen, wenn er Dir für Deine EUR morgen keine Brötchen mehr herstellt.
Solange EUR gesetzliches Zahlungsmittel ist und die Steuer
schuld in EUR beglichen werden muss, solange der Bäcker seine Kredite in EUR abzahlen muss und Löhne und Gehälter in EUR zahlt, solange wird er mir auch seine Brötchen für EUR verkaufen. Beim FIAT besteht eben ein Zwang zur Nutzung.
Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.
Gesetzliche ZahlungsmittelGesetzliche Zahlungsmittel sind die kraft Gesetzes zur rechtswirksamen Erfüllung von Schuldverhältnissen vorgeschriebenen, in großen Mengen zirkulierenden Banknoten und Münzen eines Staates. Der Staat hatte durch seine Gesetzgebung
in der Hand, festzusetzen, was als Zahlungsmittel genommen werden müsse im Tauschverkehr
Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.[9] Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger kann unbeschränkt sein (bei Banknoten) oder auch administrativ beschränkt werden (in den meisten Ländern besteht bei Münzen ein beschränkter Annahmezwang).
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliche_Zahlungsmittel Alles klar?
