Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.
Vertragsfreiheit vs. Annahmezwang...
Wenn ein Vertrag zustandgekommen ist, muss er mein gesetzliches Zahlungsmittel zur Schuldtilgung akzeptieren. Vertraglich kann nur vereinbart werden, dass auch etwas anderes (z.B. BTC) zur Schuldtilgung möglich ist. Mein gesetzliches Zahlunsgmittel muss er aber immer akzeptieren.
Gesetzliches ZahlungsmittelGesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen. In der Bundesrepublik Deutschland waren auf Deutsche Mark lautende Banknoten bis zur Einführung des Euro -Bargeldes am 1. Januar 2002 unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Seit 1. Januar 2002 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.https://www.commerzbanking.de/P-Portal2/XML/IFILPortal/pgf.html?Tab=2000&Doc=/de/GB/sitesubs/glossar/G/popup_glossar_gesetzliches_zahlungsmittel.htm