Ich weiß jetzt nur nicht genau, ob es dann auch unter die Einlagensicherung fällt? Weiß hier jemand mehr dazu?
Bitcoin fällt (vermutlich) nicht darunter.
Ich sage vermutlich, weil sich die bisherige Formulierung der Einlagensicherung naturgemäß nicht darauf beziehen kann.
Das könnte spannend werden, wenn es mal den ersten Fall gibt.
Aktien im Übrigen auch nicht (allerdings bleiben die ohnehin Eigentum des Inhabers, auch wenn die Bank pleite geht).
Die Einlagensicherung war von mir allerdings eigentlich in gewisser Weise ironisch gemeint
