[ Banken, Einlagensicherung, Bitcoin ]
Die Frage, ob Bitcoins unter die Einlagensicherung fallen oder nicht, ist einfach unklar, weil:
a) die Einlagensicherung prinzipiell nur für Guthaben auf Konten gilt (+bestimmte Wertpapiere)
b) nicht sicher ist, was es heißt, wenn eine Bank ein "Kryptoverwahrgeschäft" betreibt
Selbst die BaFin stellt in ihren
Erläuterungen zum Kryptoverwahrgeschäft nicht klar, was damit eigentlich genau gemeint ist.
Geht es darum, dass eine Bank selbst eine Wallet betreibt, und wenn ich einen Bitcoin bei der Bank einzahle, geht der in ihr Wallet über, und die Bank schuldet mir schließlich diesen Coin?
Oder geht es darum, dass eine Bank für mich, quasi in meinem Auftrag, bloß den technischen Service anbietet, ein Wallet zu betreiben, über dessen Bitcoins ich prinzipiell (wenn auch nicht unbedingt faktisch) die eigene Verfügungsgewalt habe?
Ersteres wäre eine Art Konto, letzteres wäre eine Art Depot.
Und für Depots greift die Einlagensicherung nicht, weil sie dafür auch nicht greifen muss.
Schließlich bleibe ich zu jedem Zeitpunkt selbst Eigentümer der Aktien in einem Depot, und die Bank hat keine Verfügungsgewalt darüber.
Anders gesagt: wenn eine Bank pleite geht, sind meine Aktien sowieso nicht weg, weil die Bank nie wirklich Zugriff auf meine Aktien hatte, sondern sie lediglich für mich verwaltet hat.
Ob wiederum die Einlagensicherung für ein Bitcoin-Konto greifen würde, ist allerdings unwahrscheinlich, weil die gesetzliche Einlagensicherung sich zwar auch auf Fremdwährungen bezieht, allerdings ausdrücklich nur auf solche anderer EU-Mitgliedsstaaten.
Bitcoin ist weder Fremdwährung (Devise), noch gesetzliches Zahlungsmittel eines EU-Mitgliedsstaats.
Zusammenfassend gehe ich persönlich davon aus, dass die gesetzliche Einlagensicherung beim Bitcoin eindeutig nicht greift.
Wenn allerdings das Kryptoverwahrgeschäft einem Depot ähnlich ist, braucht es die Einlagensicherung auch nicht, da meine Bitcoins so oder so stets mir gehören.
So gesehen macht dann das Konto-Modell eigentlich für die Anleger inklusive Lischen Müller gar keinen Sinn.
Keine Einlagensicherung, keine Zinsen etc.
Eigentlich wäre es das Modell, was die Exchenges bereits anbieten. Und bei einer finanziellen Schieflage oder einer eventuellen Finanzkrise könnten "whitdraws" auch gleich dichtgemacht oder limitiert werden. Mal ganz abgesehen von der technischen Expertise, wo es ja selbst bei den Exchanges immer mal wieder hapert und man sich schon fast nicht mehr wundert, wenn mal wieder ein Diebstahl erfolgreich war.
Beim anderen Modell hat man immer noch eine gewisse Sicherheit bezüglich des Zugriffs auf sein BTC Depot.
Auch wenn das vielleicht zu viel Off-Topic wird... bei diesem Gesetzt handelt es sich ja um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wie wird das in anderen EU-Staaten geregelt, gibt es dort ähnliche Bestrebungen?