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Banken ist es verboten, "withdraws" von Depots dichtzumachen. Abgesehen hätten sie auch nichts davon, weil sie an das "Geld" oder die Aktien in diesen Depots sowieso nicht "rankommen".
Der Staat könnte natürlich dennoch in einer Finanzkrise Kapitalverkehrskontrollen auch für solche Depots einführen, aber dafür fehlt es eigentlich an guten historischen Beispielen (mit etwas Phantasie könnte man die Zwangshypothek bei der Währungsreform 1948 in die Richtung interpretieren).
Einfach gesagt: da es sich bei den Aktien oder Bitcoins im Depot einer Bank ohnehin nicht um Geld handelt, über das die Bank verfügen kann, hat die Bank auch kein Interesse daran, es einzubehalten. Sie kann es ohnehin nicht ausgeben.
Wobei sich das Beispiel auf das Konto-Modell bezog. Also die Bank betreibt selbst eine Wallet, der Kunde zahlt dort 10 BTC ein und nun schuldet die Bank dem Kunden 10 BTC.
Auch dann darf sie im Falle einer Insolvenz diese Bitcoin nicht in die Konkursmasse bringen? Könnte man ja immerhin versteigern.