Wobei sich das Beispiel auf das Konto-Modell bezog. Also die Bank betreibt selbst eine Wallet, der Kunde zahlt dort 10 BTC ein und nun schuldet die Bank dem Kunden 10 BTC.
Auch dann darf sie im Falle einer Insolvenz diese Bitcoin nicht in die Konkursmasse bringen? Könnte man ja immerhin versteigern.
Wenn es denn ein Konto-Modell gäbe, dann wäre das sicherlich denkbar.
Aber das ist ein sehr akademisches Gedankenspiel, weil es sowieso nicht so ist
