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Board Deutsch (German)
Re: KYC Limits an Shitcoins.club ATM's
by
onleines
on 05/03/2020, 10:54:36 UTC
Soweit mir bekannt beruft sich Shitcoinsclub auf das Kammergerichtsurteil von 2018 in der es mitunter heißt das die Bafin in der Thematik nix zu melden hat.


Das hat sich seit dem 01.01.2020 geklärt.

Am 1. Januar 2020 ist das aufgrund der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie novellierte Geldwäschegesetz in Kraft getreten.

In dem Ge­setz zur Um­set­zung der Än­de­rungs­richt­li­nie zur Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie werden in den Verpflichtetenkreis u. a. Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen,..... einbezogen,

Somit ist seit dem 01 Januar die BaFin zuständig und es gelten die Regelungen, welche die BaFin definiert.

So verstehe ich das Gesetz.