Soweit mir bekannt beruft sich Shitcoinsclub auf das Kammergerichtsurteil von 2018 in der es mitunter heißt das die Bafin in der Thematik nix zu melden hat.
Das hat sich seit dem 01.01.2020 geklärt.
Am 1. Januar 2020 ist das aufgrund der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie novellierte Geldwäschegesetz in Kraft getreten.
In dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie werden in den Verpflichtetenkreis
u. a. Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen,..... einbezogen,
Somit ist seit dem 01 Januar die BaFin zuständig und es gelten die Regelungen, welche die BaFin definiert.
So verstehe ich das Gesetz.