Stimmt dieses Annahme:
Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.
1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3
5 sogar schon ab
600 Euro pro Kalenderjahr fällig:
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/EStG/23.htmlund zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Wer sagt das denn?
Wenn du unterhalb der Freigrenze bist, musst du nichts angeben (gilt für Gewinne unter der Freigrenze als auch Verluste) und wenn entsprechende Veräußerungen einen über die Freigrenze bringen und man nichts als Verlust gegenrechnen kann, dann muss man es angeben und es wird versteuert.
Für Veräußerungen über 1 Jahr muss man nichts angeben, nur innerhalb eines Jahres. (Ggf. Sonderform Staking etc. )
Was natürlich heißt, dass man dem Finanzamt direkt seine Auflistung zeigen
kann aber man
muss es nicht. Müssen tut man erst auf Nachfrage.
Korrekt! Ich zitiere hier auch immer gerne iudica, der ja selbst Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen ist:
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".
Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.
Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.
Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).