Hat da jemand Ahnung davon?
Ich bin kein Jurist, aber mir fallen da schon verschiedene Szenarien ein. Falls es zu einem Streit vor Gericht käme, würde das Gericht sicherlich sehr viel über den Ablauf des PC-Verkaufs in Erfahrung bringen wollen. Welchen Wert hatten die Bitcoins zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wurden die Bitcoins überhaupt erwähnt? Liegen die Zugriffsdaten für die Bitcoins auf dem Rechner (offen für jedermann)? Hat der PC-Verkäufer unter Umständen stillschweigend den Besitz an den Bitcoins aufgegeben? Hat der PC-Verkäufer in den vergangenen Jahren den Versuch unternommen, wieder in den Besitz der Bitcoins zu gelangen?
Der Vergleich mit dem Social Media Account passt nicht so ganz (obwohl natürlich klar ist, wie's gemeint ist). Der Account ist ja zweifellos an eine Person oder Firma gebunden. Somit haben Dritte keinerlei Befugnis und dürfen diesen Account nicht für ihre Zwecke nutzen. Bei den BTCs sieht's etwas anders aus. Die sind ja nicht personalisiert und zum Verkauf bzw. Tausch gedacht.
Gar nicht so einfach...