Wie wäre das in dem Fall eigentlich rechtlich? Wenn ich "einen PC" verkaufe, auf dem aber Bitcoins lagern, von denen ich aber im Kaufvertrag/Annonce etc. nie etwas erwähnt habe, ist dann normalerweise auch alles auf der Festplatte "dabei", auch wenn es "versehentlich" mit verkauft wurde?
IANAL, aber ziemlich sicher
nein.
Der Vertrag kommt zustande über die übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, einen "PC" zu verkaufen, das schließt sicherlich die Hardware ein und ggf. auch üblicherweise zum normalen Gebrauch bestimmte Software, wie ein Betriebssystem, alles weitere ist nicht Bestandteil des Vertrags.
Somit kommt es nicht zur Eigentumsübertragung der "enthaltenen" Bitcoins, sondern diese stellen eher eine "Fehllieferung" dar.
Das wäre IMHO damit zu vergleichen, wenn du bei einem Lieferanten irgendetwas bestellst, und er aus Versehen in den Karton noch Artikel packt, die du nicht bestellt hast.
Ob daraus im konkreten Fall ein Anspruch auf Rückübertragung der Bitcoins entsteht, ist schon wieder eine andere Frage, jedenfalls könnte sich der Käufer wohl darauf berufen, die Wallet versehentlich gelöscht zu haben, sofern ihm nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, dass er das unterlassen soll.
Anders gesagt: wenn die Bitcoins dann weg sind, ist das das Pech des Verkäufers, wenn der Käufer die Bitcoins allerdings behält, muss er diese ggf. zurückgeben.