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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
aiz9988
on 07/09/2020, 17:46:12 UTC
Hi Leute,

ich glaube ich hab Mist gebaut bzgl. der Haltefrist.

Ich habe im Eifer des Gefecht Token bei UniSwap gepooled und total verpeil, dass da ja auch ETH von mir gepooled werden (war doof, ich weiß).

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dadurch die 1-Jahres Frist unterbrochen habe.

Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.

Wie seht ihr die Sache.

VG
gdm41

Wurde geswapped? Dann ja? Gabs einen Reward, dann wurde die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert.

Und wieder die 10 Jahre Haltefrist Regel.

Die Fristverlängerung lässt sich auf das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zurückführen und wurde aufgrund von Steuersparmodellen – sog. Containerleasingmodelle – eingeführt.

Wo ist denn definiert, dass das auch für Kryptowährungen gilt?