Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
aiz9988
on 09/09/2020, 10:45:01 UTC
Quote
So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020
 

Ich sehe das nicht als Lending. Beim Leihen erhählst du dein zuvor verliehenen Kapitel zurück + Zinsen.

Du verleihst 10 ETH und 10 COIN. Am Ende kriegst du genau diese 10 ETH und 10 COIN + Zinsen zurück.

Bei Uniswap gibst du deine 10 ETH und 10 COIN in den Pool und erhälst am Ende 5 ETH und 15 COIN zurück.
Das sind aber nicht mehr die 5 ETH und 15 COIN die du in den Pool gesteckt hast.

Sobald diese wieder in deiner Wallet landen, fängt aus meiner Sicht wieder die Frist vom neuen an, d.h. man müsste erneut 1 Jahr warten um steuerfrei zu verkaufen.


Sind alles nur Vermutung, daher würde ich vorsichtshalber lieber 1 Jahr mit dem Tausch von Uniswap in die ETH und COIN warten um sicher zu gehen, dass das alles steuerfrei ist.