Die Frist ist abgelaufen.
Versteh ich jetz nich.
Heißt das, wenn man sich heute, oder morgen erst überlegt, ein
Kryptoverwahrgeschäft zu eröffnen, also irgendne Wallet-Dienstleister-Klitsche aufzumachen,
kann man das nichmehr, weil die Frist, eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen bereits abgelaufen is?
Wo kriegt man die Erlaubnis denn dann her, wenn man sie nichtmehr beantragen kann?
Haben zukünftige Generationen dann einfach Pech gehabt?
Und was is, wenn die Unternehmen, die bereits ne Erlaubnis, oder diese zumindest beantragt haben, pleite gehn?
Kommen dann ja keine neuen mehr nach.
Sorry für OT, aber das find ich echt schräg.
Kryptoverwahrdiensleister ihren Dienst in Deutschland nur weiter anbieten dürfen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bei der Bafin gestellt haben und dieser dann genehmigt oder versagt wird. Die Frist zur Einreichung des vollständigen Erlaubnisantrages endete am 30.11.2020.