Ich kann Dir sagen das ein einfacher Transfer / Transaktion kein steuerlicher Vorgang ist.
Bildhaft gesehen resetet sich auch nicht die Haltefrist wenn Du dein Gold von deinem Keller zum Dachboden hin transportierst, oder 1 Bitcoin von Wallet a zu Wallet B.
So kenn ich es jedenfalls.
Das FA möchte die Kaufnachweise der jeweiligen Exchanges sehen, eventuell noch den FIAT Nachweis von deinem konto zur Börse - So konnte ich es bisher in Erfahrung bringen.
danke fuer die Antwort
ich habe eine aehnliche Frage,
ich habe in 2017 3-4k Euro von meinem bank Konto an exchanges verteilt, und in verschieden ICOs/Coins investiert, seitdem habe ich nur ein paar Pizzen mit bitcoin bestellt *insgesamt 200 euro oder so*
aber mein coins wert ist ueber die Jahre gestiegen, z.B 30-40k Euro, (verschieden coins)
tracken und beweise von transactions kann ich nicht 100% machen, da ein paar exchanges nicht mehr exsistieren, oder einfach nicht so alte transactionshistory gibt.
da Coins von Wallet A zu Wallet B kein steuerlicher Vorgang ist, wie sieht es aus, wenn ich meine Coins zu Ethereum verkaufe, danach zu USDT *Tether* und 1 Jahr behalte?
danke im vorraus und entschuldigung fuer die Grammatikfehler