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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
tyKiwanuka
on 16/01/2021, 12:52:27 UTC
In Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG scheint mir jedoch festgelegt zu sein, dass das Wirtschaftsgut mindestens ein Kalenderjahr lang Erträge erzielen muss, andernfalls gilt die 10-Jahres-Regel nicht.

Wenn ich von April 2020 bis Februar 2021 Krediterträge habe und dann mein Geld an einen anderen Ort überweise, gilt die Regel?

Bin kein Experte was Lending betrifft - und auch kein Steuerexperte, hab mir nur bisschen Wissen angeeignet über die Zeit - aber es geht nicht darum, dass ein ganzes Kalenderjahr lang Einkünfte erzielt wurden, sondern dass innerhalb dieses Zeitraums ein Ertrag erzielt wurde; das kann auch einmalig sein damit die 10-Jahres-Regel greift. Sobald du also einmal Zinsen auf deine Kryptos fürs Lending bekommst, erhöht sich die Frist auf 10 Jahre. Wo du die Kryptos danach hinschickst ist egal, die Frist bleibt Wink

Nach deiner Interpretation, könnte ich ja immer nur 99% der Zeit innerhalb eines Jahres meine Kryptos verleihen und das ist so sicher nicht angedacht^^