Zumindest in Österreich scheint die Sachlage relativ klar zu sein:
Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind die im Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr enthaltenen Einkünfte
Dh. alles was nicht einkommenssteuerpflichtig ist (wie z.B. Privatveräußerung nach 1 Jahr Haltefrist) ist für die Krankenkassen irrelevant (das konkrete Beispiel bezieht sich auf die Krankenkasse der Selbständigen, aber idR gibt es für unselbständiges Einkommen jeweils analoge Regelungen). In Deutschland ist es ja ein bisschen anders, aber mich würde trotzdem wundern wenn wir hier mal einen Fall hätten der in Österreich klarer geregelt ist als in Deutschland.
Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.
Warum selber einstellen? Freiberufliche Tätigkeit anmelden und aufpassen, dass einem keine Liebhaberei unterstellt wird.

Dann KK-Mindestbeitrag zahlen.
Ich sehe eine Welle an Freelance-Crypto-Consultants auf die Gesellschaft zukommen
