Ich würde ja nicht BTC verkaufen und mir den Erlös in FIAT auszahlen lassen. (ich wäre USt-pflichtig)
Sondern FIAT einkaufen und dies in BTC bezahlen. (der andere wäre USt-pflichtig, aber befreit nach §4 Nr. 8 Buchstabe b UStG)
Und dann kommt die Bafin, da Fiat Handel eine Genehmigung voraussetzt. Schon ganz Clever gemacht, diese Gesetze. Ein bischen mehr muss man sich da schon anstrengen.
