Der §23 geht davon aus,dass kryptos Wirtschaftsgüter sind. Das ist ja noch nicht wirklich geklärt. Sollte es hierzu neue Ansätze geben denke ich wird sich Vaterstaat schon was einfallen lassen um noch nicht verjährte Forderungen rückwirkend einzusacken. Betrachtet man die finanzielle Ländrlage aufgrund von Corona und weiterhin rasant steigende Bitcoin Kurse könnte dieser Ansatz gut als finanzieller Lückenstopfer genutzt werden. Ist nur meine Spekulation, aber wäre ich in der Politik würde ich in diese Richtung arbeiten.
Dann sollen sie ihre Lücken endlich mal stopfen
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bitcoin-159.htmlJa, mal sehen was da auf uns zukommt. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Ansatz im EStG.