- Kennt ihr ähnliche Fälle? Wie gingen die aus?
- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?
Besten Dank für Feedback!
Ich antworte der Reihenfolge nach.
- Ja, finden sich u.a. hier im Forum wieder. Überwiegend eingestellt. Aber vor Gericht gleicht kein Fall dem anderen. Details können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.
- Ja. P2P ist nicht verboten.
- Die Staatsanwaltschaft kann viel verlangen und schaut nach Indizien, die einen Verdacht festigen. Ob man dem auch Nachkommen muss, können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.
- Ja.
- Ja. Details können die hinzugezogenen Anwälte besser beantworten.