Hallo zusammen,
gegen zwei Bekannte läuft ein Verfahren wegen Geldwäscheverdacht und Verschleierung von Geldmitteln.
Das ganze hat sich folgendermaßen zugetragen:
1. Bekannter B verkauft Bitcoins an einen Unbekannten via Telegram, o.ä. und erhält die Summe umgehend per Überweisung (selbe Bank). Der Name des Kontakts stimmt nicht überein und im Verwendungsbetreff steht irgend ein Produkt. Der Verkauf findet aber trotzdem statt.
2. der Bekannte B will sich wieder mit Bitcoins eindecken und möchte bei Bekannten A kaufen, auch per Überweisung. Dieser weiß von dem vorherigen Vorgang allerdings nichts. Beide kennen sich persönlich, auch eine Kopie des Ausweises von B liegt A vor.
- Reicht ein mündlicher Kaufvertrag zwischen Bekanntem A und B aus, als Beleg für einen Privatverkauf?
- Beim einem der beiden Bekannten sind in den Kontoauszügen viele BTC-Exchange-Käufe sichtbar mit Beträgen die vorher bar eingezahlt wurden (P2P-Verkäufe). Diese Beträge übersteigen das Jahreseinkommen desjenigen. Kann hier die Staatsanwaltschaft einen Geldherkunftsnachweis verlangen, obwohl diese Beträge nicht von dem Betrugsfall betroffen sind?
- Sagt euch die Financial Crimes Unit was?
- Könnten separate Ermittlungen angefangen werden, durch die Kontoauszüge die in dem beschriebenen Fall eingeholt wurden?
Besten Dank für Feedback!
B zahlt also das Geld jeweils in bar auf ein Konto ein, um danach bei einem Bekannten Bitcoin zu kaufen. Warum zahlt er die Bitcoin nicht in bar, wenn es doch ein Bekannter ist.
Im Kontext dazu, dass die Einzahlungen höher sind als das Jahreseinkommen, stinkt das für mich zum Himmel. Als Staatsanwalt würde ich über die neuartige Vermögensabschöpfung nach §§ 73 bis 76bStGB nachdenken.
Nach Geldwäsche riecht es ebenfalls.
Mich wundert immer, dass Leute mit unklaren Finanzen nicht lieber Ware für ihre Bitcoin kaufen als solch ein Risiko einzugehen.