Ab Eingängen von 10k MUSS die Bank den Hintergrund der Zahlung ausforschen um Geldwäsche auszuschließen.
Das gilt aber lediglich für
Bareinzahlungen, spielt also für hier beschriebene Fälle nicht wirklich ne Rolle.
Bei Auslandsüberweisungen über 12.5k gibts dann noch die "AWV-Meldepflicht", die wiederum mit Geldwäsche nix zutun hat.
Man sollte also mal die Kirche im Dorf lassen und nich unnötig Panik und Halbwahrheiten verbreiten.