Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen:
- "Lottogewinn" = Keine Steuern
- "Kauf mit 0€" = volle Steuern
- "Kauf der UNI für den tagesaktuellen Kurs" = Keine Steuern (Nach Veräußerung am selben Tag zum identischen Preis)
Mittlerweile findest du auch hier "widersprüchliche" Aussagen. Das ist aber nicht negativ gemeint, sondern der Tatsache geschuldet, dass man mittlerweile mehr weiß und diverse Steuerberater verschiedene Strategien verfolgen. Daher gibt es die Möglichkeiten:
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Verkauf steuerfrei
- Versteuerung nach §22 EStG (sonstiges Einkommen) zu dem Kurs, an dem du die Tokens geclaimt hast (Zuflussprinzip). Dann beginn der Haltefrist.
- Keine Versteuerung, da reiner Airdrop (Zufallsfund, Lottogewinn)
Hör dir mal den podcast über deinen Post an. Der ist wirklich interessant.
Wie sieht dass denn aus, wenn ich Airdrops in Höhe von 5000 Euro bekomme, Sie als sonstiges Einkommen, nach Zuflussprinzip versteuern möchte. Sie allerdings in den kommenden Monaten stark im Preis fallen und sie nicht mehr 5000 Euro wert sondern nur noch 100 Euro wert sind. Zahl ich nun auf die ganzen 5000 Euro Einkommenssteuer, obwohl ich nur noch 100 Euro hab? Das wäre doch total ungerecht...