Zum Thema Versteuerung des Airdrop hier nochmal der Vorschlag zur Verfahrensweise von Cryptotax für den Uniswap-Airdrop.
Die beiden Extreme: Kapitaleinkommen (Einkunft aus Kapitalvermögen, direkt bei Zugang zu versteuern) vs. Windfall-Profits (komplett steuerfrei)
Ihr Kompromiss: Sie nehmen einen Mittelweg --> Anschaffungspreis 0, dann beginnt die Haltefrist von einem Jahr, danach ist auch der Verkauf steuerfrei.
"Die CryptoTax Applikation verfolgt dabei den pragmatischen Ansatz: der Airdrop wird mit EUR 0 Anschaffungskosten angesetzt und hat daher zunächst keine steuerliche Auswirkung. Der spätere Verkauf ist dann als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) innerhalb der Jahresfrist steuerpflichtig bzw. nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei."
https://cryptotax.io/uniswap-airdrop-und-die-steuer/Wenn ich das richtig sehe, sind die Token am 30.9. im Coinlist-Wallet zugeflossen. Da waren sie ja allerdings noch gelockt. Die Frage ist also, ob der Haltefristzeitraum erst mit dem Unlocking am 7. Mai 2021 beginnt.
Airdrops gehen in der Regel als steuerfrei durch. Habe bis heute noch nie mitbekommen, dass jemand dafür Steuern gezahlt hat.