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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
-doubleU-
on 14/05/2021, 09:04:14 UTC
Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder? Grin).
Die Frist für steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt 1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).

Beispiel:

Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein. Gegenargumente?

Jemand noch eine Idee bzw. noch besser belegbare Aussage dazu? Smiley

Fahrrad und Thermomix würde ich sogar unter "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" einordnen, bei einer Uhr kommt es dann sicherlich schon wieder drauf an ob es ein Alltagsmodell oder eine ROLEX/A.Lange & Soehne o.ä. ist.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs werden ja nicht mit einer Geinnerziehlungsabsicht angeschafft und unterliegen in der Regel innerhalb eines Jahres einem Wertverlust, daher hat der Gesetzgeber (DE) diese explizit aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausgeschlossen. Da bei Franz, in deinem Beispiel, die Anschaffung sogar länger zurück liegt dürfte keine Steuerpflicht eingetreten sein.