Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder?

).
Die Frist für
steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt
1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).
Beispiel:Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der
BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein.
Gegenargumente?Jemand noch eine Idee bzw. noch besser belegbare Aussage dazu?