Ich habe 2014 eine Weile Dogecoin-Mining betrieben - im kleinen Stil über ca. 3 Monate, nur mit dem PC (Graka), aber da kam mengenmäßig natürlich noch ein guter Teil an. Umgerechnet wäre die Gesamtmenge der Coins im Jahr 2014 ca. 60 Euro wert gewesen.
Die Coins lagen jetzt 6,5 Jahre auf meinem Wallet, durch den Hype habe ich mich jedoch entschlossen, die Coins zu verkaufen.
Ich persönlich denke nicht, dass dir das Finanzamt
Probleme machen wird. Und auch Strick wird es keinen geben

Damals war das mining mehr ein Rumspielen und sicher kein gewerblicher Vorgang... und die Haltefrist von 1 Jahr hast du mit deinen 6,5 Jahren auch weit überschritten.
Da du unter dem Freibetrag geblieben bist hast du auch nichts verschwiegen denn das musst du nicht angeben.
Zur Sicherheit - hast du dich im Thread der
Steuerberater umgesehen?
Es gibt auch Anbieter die z.B. 15-30 Minuten-Skype-Beratungen anbieten um kurz und relativ günstig solche Fragen zu klären

denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.
Ich denke an dieser Stelle kommt es darauf an
was du verkauft hast. Wenn du ein zb. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder andere Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde) innerhalb der entsprechenden Spekulationsfrist verkaufst und dabei einen Gewinn erzielt hast dürfte dies Steuerpflichtig sein, auch unabhängig von der Haltefrist der Bitcoins. Zumindest wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen/sonstigen Einkünften im Kalenderjahr mehr als 600 Euro betragen hat.
Wenn du aber z.B. aus deiner eigenen privaten Sammlung eine seltene Erstpressung einer Beatles LP verkaufst, dürfte deine Denkweise stimmen.
Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder?

).
Die Frist für
steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt
1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).
Beispiel:Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der
BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein.
Gegenargumente?Jemand noch eine Idee bzw. noch besser belegbare Aussage dazu?
