Muss dann eigentlich jeder Krypto-Nutzer eine Datenschutzerklärung herausgeben?
Gestern gab es eine Veranstaltung (
Online-Tagung "Crypto Assets im Recht"). Unter anderem wurde kurz das Thema DSGVO und Blockchain angesprochen. Es kam die Frage auf, ob KYC-Pflicht bei Börsen nicht entgegen der DSGVO sei. Die Antwort seitens des Datenschutzfachmann war, dass das auf jeden Fall ein Spannungsfeld sei. Der Geldwäschefachmann saht das natürlich anders und viel klarer. Ich kann mir vorstellen, dass es irgendwann man der EGH klären muss.