Mich regt dieses momentane Dauerfeuer gegen Kryptos seitens der Regierung total auf.
Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.
Ist teilweise auch negativ, da die Entscheidung pro Wallet getroffen werden muss, und zumindest mal keine andere Unterscheidung gemacht wird.
Da wird Klärungsbedarf bestehen.
Ich lese aus dem Entwurf, dass ein Wallet eine Adresse ist. Electrum also mehrere Wallets hat, die durch einen Seed generiert werden. Dadurch kann ich individuell entscheiden. Ist für mich positiv.
Nicht ganz deutlich ist die Verlängerung auf 10 Jahre.
Doch, an sich sehr deutlich.
Die Aussage ist schwammig.
Es ist nicht klar, ob ein irgendwann-innerhalb-der-10 -Jahren Staking zur Versteuerung führt oder ob ein Staking innerhalb der Haltefrist begonnen werden muss. Also wenn ich mich nach 9 Jahren plötzlich für Staking begeistere, dann soll es für weitere 10 Jahre steuerbar sein? Können die natürlich so machen, aber genau das lese ich nicht daraus.
Fork verstehe ich auch nicht.
Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Die einzige potentielle Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das auch so verstehen kann, dass die Fork-Coins den Anteils-Wert vom Fork-Zeitpunkt erhalten, während die Mutter-Coins den Anschaffungswert vom Anschaffungstag behalten.
Verstehe ich immer noch nicht.
Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.
Ja, sie sind beim Erhalt zu versteuern, und später ist die Wertsteigerung zu versteuern, sofern man die Haltefrist nicht erfüllt.
Wieso sollte da jemand klagen?
Weil es eine Doppelbesteuerung wäre. Außerdem mangelt es an einer Anschaffung. Das hatten wir hier auch schon mal und ich hatte einiges zur Definition Anschaffung gefunden, welches diesem Entwurf entgegen spricht.
Für welchen Steuerzeitraum wird das überhaupt gelten? Für das aktuelle Kalenderjahr (ich gehe davon aus, dass alles daran gesetzt wird, es noch vor der Bundestagswahl festzusetzen), Rückwirkend oder erst zum Kalenderjahr Zukunft?
