Positiv ist, dass die gewählte Veräußerungsmethode pro Adresse gilt und nach vollständiger Veräu0ßerung neu gewählt werden kann. Das beinhaltet auch die individuelle Wahl für jede (wallet)-Adresse.
Im Übrigen gilt für gewerbliche HODLer auch nicht die Wahlfreiheit FIFO, wenn ich das richtig sehe, sondern der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Coins, das kann sehr nachteilig sein.
Auch hierzu noch die Ergänzung: der Entwurf sieht durchgängig eigentlich vor, "Staking" dem "Mining" gleichzustellen.
Zugleich wird "Mining" grundsätzlich als "gewerblich" vermutet.
Damit könnte man
schlimmstenfalls davon ausgehen, dass die FAs das dahingehend interpretieren werden, dass jedes Staking ebenfalls als gewerblich gilt, mit allen Konsequenzen.
Coinmaggedon-Szenario: jeder, der PoS-Coins kauft, muss ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer zahlen, kann kein FIFO mehr machen, sondern nur Einzelnachweis oder Durchschnittswert, es gibt keine Haltefristen, etc. pp.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass das so gewollt ist.