Man müsste genau prüfen, ob dPoS darunter fällt, aber ich würde sagen nein, weil Lending im klassischen Sinne Kreditvergabe bedeutet und das ist dPoS sicher nicht. Auch wird nichts zur (freien und tatsächlichen) Nutzung überlassen wie bei einem Kredit üblich, denn der Delegate kann mit den nur delegierten Coins ja nichts "machen", sie erhöhen lediglich passiv sein Stakinggewicht.
Das Delegieren ist bei den meisten Coins eine gesonderte Funktion. Der Akt der Delegation wird auf der Blockchain vermerkt, anders ginge es auch nicht. Die Coins bleiben aber in der eigenen Wallet und wenn du von heute auf morgen deine Coins verkauft, kann der Delegate nichts dagegen machen.
Hm, mir fällt eine Analogie ein, die ich aber selber nicht beurteilen kann:
wie wäre es, wenn ein Aktionär das bloße Stimmrecht seiner Aktie "verleiht", hätte dies steuerlich irgendwelche Auswirkungen, wenn ja, so könnte man dies zur Beurteilung des Sachverhalts bei DPoS heranziehen?
Jetzt verstehe ich auch die Tauschanalogie beim Mining, siehe Rn. 35. Ein Miner "tauscht" seine Dienstleistung (= das Mining) gegen den Miningertrag. Das wirkt natürlich unglaublich konstruiert. Gleiches dürfte dann wohl für Staking und Lending gelten. So wird schließlich auch beim Airdrop argumentiert
Ja, das zieht sich so als Roter Faden durch das BMF-Schreiben.
Anschaffung durch Tausch bei Leistung.
An anderer Stelle habe ich auch die Logik dahinter vermutet, die ich auch grundsätzlich für schlüssig halte:
Der Entwurf zielt, soweit ich ihn interpretiere, darauf ab, den Vorfall "Leistungserbringung gegen Bezahlung" vom Vorfall "Anschaffung einer Kryptowährung" zu trennen.
Ich mache also irgendwas, bspw. indem ich ein Formular mit meinen Daten ausfülle, und erhalte dafür eine Bezahlung i.H.v. 10 EUR.
Das ist ein steuerbarer Vorgang nach EStG 22 3.
Danach schaffe ich für diese 10 EUR Coins an, das ist eine Anschaffung, und es beginnt die Haltefrist dieses Coins.
Veräußere ich den Coin innerhalb der Haltefrist, ist das steuerbar.
Auch hier wird es deutlicher, wenn man es sich umgekehrt ansieht:
Wieso soll es steuerlich unterschieden werden, ob ich den Coin anschaffe oder derjenige, der mich bezahlt?
Ich führe den Hund von jemandem Gassi, und er bezahlt mir 10 EUR.
Dafür kaufe ich mir 10 Shitcoins. Nach einem halben Jahr verkaufe ich die.
Das wären zwei steuerbare Vorgänge.
Warum soll das zu einem einzigen steuerbaren Vorgang werden, bloß weil er mich nicht in EUR, sondern gleich in Shitcoin bezahlt?