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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 24/06/2021, 08:11:33 UTC

"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Die Frage ist wie hat man denn "in einem Kalenderjahr" aus dem Gesetzestext zu interpretieren?
 Kann ich eigentlich ne verbindliche Anfrage beim Finanzamt stellen?


Ja, das mit dem Kalenderjahr habe ich mich auch schon gefragt und das ist das was ich schwammig finde. Entweder ist man aus der Haltefrist raus oder nicht.
Wenn man gemeint ist: Kalenderjahr gilt für immer. Also auch nach 15 Jahren Halten würde man in en 10-Jahres Zeitraum wieder reinrutschen.

Verbindliche Anfrage kannst du stellen: https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/