Das wird einem dann doch aber als Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung ausgelegt (ich hätte in der Erklärung 2017 etwas nicht angegeben, was ich hätte angeben müssen), oder? Wäre jedenfalls ganz interessant zu erfahren, ob da von Seiten des Finanzamtes noch irgendwas nachkommt.
Ja, mal schauen was Schnecke dazu sagt.
Es kommt in Österreich Bewegung in die steuerliche Thematik. Und zwar soll nach einem Vortrag des Ministerrates vom 6.10.2021 Krypto zum 01.01.2022 als Kapitalvermögen eingestuft werden. Dadurch würde die Haltefrist wegfallen. Die Frage ist aber, ab wann das gilt. Also würde mit Stichtag 01.01.2022 alle Kryptoassets, die seit dem 01.01.2021 angeschafft wurden, automatisch aus der Haltefrist rausfallen oder gibt es dazu noch einen Übergangslösung? Auf jeden Fall scheint es in Österreich schnell zu gehen.
https://www.tpa-group.at/de/news/breaking-krypto-assets-als-kapitalvermoegen-ab-1-1-2022-geplant/