Bin kein Fan von PoS aber die Regelung zu Staking ist recht interessant:
Besteht die Leistung zur Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen (Staking) oder werden Kryptowährungen unentgeltlich (Airdrops) oder für lediglich unwesentliche sonstige Leistungen (Bounties) übertragen, stellen die erworbenen Kryptowährungen keine laufenden Einkünfte dar; die erhaltenen Kryptowährungen sind nach Maßgabe des Abs. 3 zu besteuern.
Wenn ich das richtige verstehe ist damit nur noch der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung relevant, was die Sache steuertechnisch um einiges simpler macht.
so verstehen es die meisten im Channel ebenfalls. Es gilt die Fiktion, dass man die staking-rewards mit € 0,- erworben hat und bei Veräußerung zum Preis X fällt die Steuer auf eben diesen Betrag X an. Also kein mühsames zusammensammeln, wann die einzelnen staking-rewards zugegangen sind und zum jeweiligen Zeitpunkt welchen Wert hatten. Klar, ist finanziell wohl ein Nachteil, aber wäre ansonsten administrativ ein Horror (für einen selbst und für den Finanzbeamten, der einen bearbeitet), wenn man bedenkt, dass manche hier teilweise dutzende coins/tokens am staken haben mit teilweise wöchentlich, monatlich oder anderen Intervallen unterschiedlichste rewards einfahren.