Geile Idee. Theoretisch müsstest du dann ja eigentlich keine Steuer bezahlen, wenn du von Stablecoin in Fiat tauscht. Es sei denn, das FA schaut sich die gesamte Kette Fiat -> Crypto -> Crypto -> Stablecoin -> Fiat an und wenn es zwischen Anfang und Ende zum Gewinn gekommen ist, dann wird die Steuer fällig. Ob das so im Sinne des Erfinders war?
Ich denke da geht es tatsächlich um Fiat In -> Fiat Out und die Differenz wäre dann der Gewinn auf den die KESt anfällt. Allerdings wirft das dann die Frage nach dem Erwerbsdatum auf -- Wenn Krypto zu Krypto im Sinne der Gewinnermittlung irrelevant ist, ich nach dem 01.03.2021 Krypto mit Krypto kaufe und nach dem 01.03.2022 in Fiat gehe -- was ist dann die Kostenbasis für die Gewinnermittlung? Bzw. würde das Erwerbsdatum damit dann überhaupt auf nach dem 01.03.2021 fallen oder würden die Coins im Altbestand bleiben?
ich gehe davon aus, dass sich an der Gewinnermittlung selber nichts ändern wird. Man muss also wie bisher jeden Krypto zu Krypto Trade dokumentieren und wie aktuell auch daraus die jeweiligen Anschaffungskosten anhand des Marktkurses des nächsten Coins berechnen. Der einzige Unterschied ist halt wann die Steuerschuld ausgelöst wird, was so wie in Österreich geplant aufjedenfall sinnvoll ist (zb. um Privatinsolvenzen zu verhindern, weil Kurse zum Steuerzahlzeitpunkt deutlich niedriger sind).
Genauso sinnvoll ist die Regelung mit dem Staking und dass es eine Anschaffung zum Preis 0 ist. Erschließen tut sich mir beim Besten Willen aber nicht, warum Lending anders behandelt wird und weiterhin bei Zufluss die Steuerschuld auslöst. Ergibt logisch gesehen keinen Sinn das anders zu behandeln und man hat weiterhin das Risiko dass man Zinseinnahmen eigentlich sofort verkaufen müsste, um eine steuerschuld aufjedenfall zahlen zu können, man allerdings nach FIFO andere Coins zuerst verkauft...
In Deutschland hätte man das mit dem Staking und Anschaffung zum Preis 0 auch machen können, aber hat sich sicherlich nur deshalb dagegen entschieden, da es hier ja noch die Haltefrist gibt und das bedeuten würde, dass Stakingerträge komplett steuerfrei werden könnten. Das kann ja keiner wollen

@molecular:
Danke für deine Sicht/Erfahrungen/Meinung und die Blumen

Ich werd diesbezüglich merkwürdigerweise von den meisten ignoriert und ich solle nicht so eine Panik schieben, wundert mich warum das so wenige kümmert. Gab auch kaum Beteiligung bei den Stellungnahmen die Vereine beim BMF einreichen konnten. Die meisten warten lieber in Ruhe ab, bis alles in Stein gemeißelt ist =/ Leider zu spät ist mir übrigens noch ein grober Schnitzer im BMF Entwurf aufgefallen, der die Verrechnung von Gebühren in Kryptowährungen betrifft, siehe hier:
https://coinforum.de/topic/27782-steuerberechnung-bei-geb%C3%BChren-in-kryptow%C3%A4hrung/(weiß nicht ob Links zu anderen Foren erlaubt sind? Sollte es sein, es geht ja um Informationsaustausch und nicht darum wer das geilste Forum ist)