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Board Off-Topic (Deutsch)
Re: Corona
by
qwk
on 29/01/2022, 15:52:42 UTC
es gibt wieder Töne seitens der CDU von Tino Sorge:

"Eine Impfpflicht wäre nur dann sinnvoll, wenn besonders gefährliche Virusvarianten drohen – und wenn es zugleich passende Impfstoffe gibt..."
Mit dieser, an Schwachsinn kaum zu überbietenden Aussage, ist wohl einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass Juristen keine Epidemiologen sind Roll Eyes

a) es drohen jederzeit gefährliche Virusvarianten*. Eindrucksvollster Beweis: Omikron.
b) "passende Impfstoffe" soll wohl implizieren, es wäre notwendig, einen Impfstoff exakt passend zu jedem Strain zu haben, und solange ein Impfstoff nur eine begrenzte Wirksamkeit zeigt, ist er wertlos.
Das ist, gelinde gesagt, gefährlicher Unfug.
Kein Impfstoff, egal gegen welchen Erreger, wirkt bei allen Menschen zu jeder Zeit vollständig.
Eine Ansteckung ist jederzeit auch für Geimpfte möglich, und das gilt für alle Infektionskrankheiten, gegen die Impfungen existieren.
Impfungen können nur eines: die Wahrscheinlichkeit einer Infektion senken, oder genauer: deren Auswirkung dämpfen.
Nur, weil man geimpft ist, heißt nämlich lange nicht, dass man sich nicht infiziert.
Wenn ein Maser-Virus auf meine Schleimhäute trifft, werden sich wohl einige meiner Körperzellen infizieren, das ist beinahe unvermeidbar, schließlich verfügt nicht jede Zelle per se über eine Immunität.
Die Ausbreitung des Virus in meinem Körper aber wird durch meine Impfung deutlich unwahrscheinlicher.

Zusammengefasst: Herr Sorge ist ein gemeingefährlicher Idiot. Angry


* Als Jurist müsste Herr Sorge im Übrigen mit der juristischen Bewertung von bspw. Brandgefahren vertraut sein:
Quote
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)
Das lässt sich eins zu eins übertragen auf das Nichtvorhandensein einer "Killer-Mutante" von SARS-CoV-2.