hatte hier schon jemand das Vergnügen, sich mit ALG1 und Tradinggewinnen zu beschäftigen? (ALG1 = Arbeitslosengeld 1 in .de)
Ja, in einem anderen Thread.
Wie seht ihr das?
Genau wie du.
Der Bezug von Arbeitslosengeld (I) ist eine Versicherungs- und keine Sozialleistung. Daher kann der Gewinn aus Privaten Veräusserungsgeschäften nicht angerechnet werden. Nur bei Nebenjobs gibt es die Hinzuverdienstgrenze.
Inwiefern die Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt anders sieht, kann ich nicht sagen.
Frage für einen Freund.
Antwort kommt direkt von mir.
