Mein Kommentar ist definitiv nicht falsch und einen Lösungsvorschlag hätte ich bereits: Entweder Anzeige erstatten und einen Richter urteilen lassen ob die Vermögenswerte eingefroren werden dürfen oder die sofortige Freigabe sämtlicher Vermögenswerte.
Ich finde es eigentlich absurd von dir als eine Person der den Bitcoin unterstützt und fördert so einen Tatbestand gutzuheißen. Diese Handlung verstößt absolut gegen unsere Rechtsordnung und abgesehen davon gegen den Sinn & Zweck von Bitcoin. Man kann niemanden aufgrund seiner Herkunft bestrafen und eine komplette Bevölkerungsgruppe pauschalisiert als Verbrecher darstellen (Generalverdacht) (passiert heutzutage leider immer noch zu häufig).
Ich bin bereits sehr gespannt auf das Ende dieser Geschichte, bitte uns auf dem Laufenden halten!
Hey, ich teile deine Ansicht voll und ganz,
weil du recht hast. Ich denke du bist ebenso wie ich sehr emphatisch (diese Fähigkeiten hat halt nicht jeder) und kannst so eine Benachteiligung nicht verstehen. Eine offizielle Stellungnahme wäre was gutes um das Feuer nicht noch weiter zu entfachen. Es könnten noch viel mehr User davon betroffen sein, die sich hier nicht melden.
Mal in den AGB‘s von Bitcoin.de geschaut und nichts über die aktuelle Situation gelesen. Ggfs. kann man das als Anhaltspunkt nutzen.
§ 8 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Handel auf bitcoin.de
12. Der Zugang des Kunden zum Kundenkonto auf bitcoin.de kann von der futurum bank AG jederzeit gesperrt werden, wenn eine unbefugte Nutzung festgestellt wird. Die futurum bank AG wird den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die futurum bank AG wird den Kunden über die notwendigen Schritte zum zweifelsfreien Nachweis seiner rechtmäßigen Inhaberschaft des Zugangs, die für eine Aufhebung der Sperre erforderlich ist, unterrichten.
Quelle:
https://www.bitcoin.de/de/agbAlso lediglich der zweifelsfreie Nachweis der Inhaberschaft.
§ 7 Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de
Am Handel auf bitcoin.de können natürliche und juristische Personen teilnehmen.
Die Teilnahme am Handel auf bitcoin.de setzt Folgendes voraus:
a) Bei natürlichen Personen:
- Volljährigkeit sowohl im Sinne des § 2 BGB als auch gemäß dem Recht des Staates, dem der potentielle Kunde angehört,
- einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich,
- die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes bzw. eines der folgenden Staaten: Australien, Brasilien, Indien, Japan, Kanada, Mexiko, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea, Vereinigtes Königreich.
Quelle:
https://www.bitcoin.de/de/agbOder unter diesen Vorgaben sollte Kesevar die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen? Falls ja, dann könnte das auch in einem Antrag stehen.