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Board Off-Topic (Deutsch)
Re: EU-Kommission will die Massenüberwachung
by
thandie
on 16/05/2022, 12:23:46 UTC
...
Ziemlich krasser Stoff.
Aber wie soll das denn funktionieren, dass man nach "neuen" Bilder bzw. Dateien sucht.
Das kann doch mit dem Hashverfahren nicht funktionieren. Oder irre ich mich?

Natürlich funktionieren hier die Hashes nicht.
Hier muß irgendein Algorithmus, eine Software zur Bilderkennung her, eine Art lernfähige KI...
Es darf bezweifelt werden, daß die EU das selbst hinbekommt. Wahrscheinlich wird man hier irgendwelche Institute dubiose Privatanbieter wie Apple oder Facebook mit ins Boot holen (wollen).
Schon das Vorhaben kommt mir unsinnig vor. Außerdem: wie will man denn ein(e) 17jahrige(n) von 18 Jahren oder 19 unterscheiden?
Was passiert mit einem jugendlichen Liebespaar, was sich Bilder schickt? Wie viele falsch postive Meldungen und unsinnige Verdächtigungen werden eingehen?



Gibt es irgendwo eine verständliche Auflistung der einzelnen Punkte ausserhalb des Originalentwurfs der EU?
Denn dieser ist doch sicher absichtlich verschachtelt.  Cheesy

Der Europaabgeordnete der Piraten und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer hat den Entwurf mal aufgedröselt und wichtige Punkt aufgelistet:

Chatkontrolle-Vorschlag   Konsequenzen

 
Vorgesehen ist die Chatkontrolle,
Netzsperren, verpflichtende Altersverifikation
für Kommunikations- und Speicherdienste,
Altersverifikation und Ausschluss
Minderjähriger aus Appstores

 
Als Kommunikationsdienste betroffen sind
u.a. Telefonie, E-Mail, Messenger, Chats
(auch als Teil von Spielen, auf Datingportalen usw.),
Videokonferenzen
  Durchsucht werden können Texte, Bilder, Videos und Sprache

 
Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger sind
nicht ausgenommen
   Die Anbieter müssen Nachrichten auf jedem Smartphone
durchsuchen (client-side scanning) und ggf. unverschlüsselt ausleiten

 
Als Hostingdienste betroffen sind u.a.
Webhoster, soziale Medien, Video-
Streamingdienste, Filehoster und
Clouddienste

Auch Nicht-EU-Dienste sind betroffen,
unabhängig von der Zahl ihrer Nutzer
   Auch persönliche Speicher, die nicht geteilt werden, wie
Apples iCloud sind betroffen

 
Zur verdachtslosen und flächendeckenden
Durchsuchung des Inhalts persönlicher
Kommunikation und gespeicherter Daten
(Chatkontrolle) verpflichtet werden Dienste,
die wahrscheinlich auch für sexuell
ausbeutende Darstellungen oder zur
Kontaktaufnahme mit Kindern/Jugendlichen
genutzt werden
   Da vermutlich jeder Dienst auch für illegale Zwecke
genutzt wird, werden sämtliche Dienste zur Chatkontrolle
verpflichtet

 
Die Behörde des Sitzlandes ist zur Anordnung
der Chatkontrolle verpflichtet
   Es besteht kein Ermessen

 
Bei der Chatkontrolle muss nach bekannten
Bildern und Videos gesucht werden,
verdächtige Nachrichten/Dateien werden der
Polizei angezeigt
   Diese Hashverfahren führen laut Schweizer
Bundespolizei bisher dazu, dass 87% der Meldungen
strafrechtlich irrelevant sind

 
Bei der Chatkontrolle muss auch nach
unbekannten Bildern und Videos gesucht werden,
verdächtige Nachrichten/Dateien werden der
Polizei angezeigt
   Maschinell nach unbekannten Missbrauchsdarstellungen
zu suchen ist ein experimentelles Verfahren unter
Verwendung maschinellen Lernens („künstliche Intelligenz“).
Die Algorithmen sind Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht zugänglich,
auch der Entwurf enthält keine Offenlegungspflicht.
Die Fehlerquote ist unbekannt und wird durch den Verordnungsentwurf
nicht begrenzt, vermutlich führen diese Verfahren zu massenhaft
Falschmeldungen. Der Entwurf erlaubt es Providern,
Treffermeldungen ungeprüft an die Polizei weiterzugeben

 
Bei der Chatkontrolle muss maschinell nach
möglichen Hinweisen auf Kontaktaufnahmen
zu Kindern und Jugendlichen gesucht werden,
verdächtige Nachrichten/Dateien werden der
Polizei angezeigt
   Maschinell nach Anbahnungsversuchen zu suchen
ist ein experimentelles Verfahren unter Verwendung
maschinellen Lernens („künstliche Intelligenz“).
Die Algorithmen sind Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht
zugänglich, auch der Entwurf enthält keine Offenlegungspflicht.
Die Fehlerquote ist unbekannt und wird durch den
Verordnungsentwurf nicht begrenzt, vermutlich führen diese
Verfahren zu massenhaft Falschmeldungen

 
Kommunikationsdienste, die für
Anbahnungsversuche missbraucht werden
können (also alle), müssen das Alter ihrer
Nutzer überprüfen
   In der Praxis erfolgt eine Altersprüfung mittels
vollständiger Identifizierung, so dass eine anonyme
Kommunikation per E-Mail, Messenger usw. verboten
wird. Auf den Schutz der Anonymität sind Whistleblower,
Menschenrechtsverteidiger und marginalisierte
Gruppen angewiesen

 
Appstores müssen das Alter ihrer Nutzer
überprüfen und Kindern/Jugendlichen die Installation
 von Apps verbieten, die für Anbahnungszwecke
missbraucht werden können
   Allen Kommunikationsdienste wie Messenger,
Datingapps, Spiele können auch zur Anbahnung
von Kontakten missbraucht werden und wären für
Kinder/Jugendliche verboten

 
Internet-Zugangsanbieter können verpflichtet
werden, den Zugang zu verbotenen und nicht zu
löschenden Bildern und Videos außerhalb der EU 
mittels Netzsperren (URL-Sperren) zu blockieren
   Netzsperren sind technisch unwirksam und leicht
zu umgehen, außerdem bauen sie eine technische
Zensurinfrastruktur auf.

Quelle: https://www.patrick-breyer.de/eu-chatkontrolle-gesetzentwurf-grundrechtsterrorismus-gegen-vertrauen-selbstbestimmung-und-sicherheit-im-netz/


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Patrick Breyer hat am 10. Mai auch Klage eingereicht.
https://www.piratenpartei.de/2022/05/10/zerstoerung-des-digitalen-briefgeheimnisses-klage-gegen-chatkontrolle-eingereicht/