Chatkontrolle-Vorschlag | Konsequenzen | |
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Vorgesehen ist die Chatkontrolle, Netzsperren, verpflichtende Altersverifikation für Kommunikations- und Speicherdienste, Altersverifikation und Ausschluss Minderjähriger aus Appstores | ||
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Als Kommunikationsdienste betroffen sind u.a. Telefonie, E-Mail, Messenger, Chats (auch als Teil von Spielen, auf Datingportalen usw.), Videokonferenzen | Durchsucht werden können Texte, Bilder, Videos und Sprache | |
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Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger sind nicht ausgenommen | Die Anbieter müssen Nachrichten auf jedem Smartphone durchsuchen (client-side scanning) und ggf. unverschlüsselt ausleiten | |
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Als Hostingdienste betroffen sind u.a. Webhoster, soziale Medien, Video- Streamingdienste, Filehoster und Clouddienste Auch Nicht-EU-Dienste sind betroffen, unabhängig von der Zahl ihrer Nutzer | Auch persönliche Speicher, die nicht geteilt werden, wie Apples iCloud sind betroffen | |
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Zur verdachtslosen und flächendeckenden Durchsuchung des Inhalts persönlicher Kommunikation und gespeicherter Daten (Chatkontrolle) verpflichtet werden Dienste, die wahrscheinlich auch für sexuell ausbeutende Darstellungen oder zur Kontaktaufnahme mit Kindern/Jugendlichen genutzt werden | Da vermutlich jeder Dienst auch für illegale Zwecke genutzt wird, werden sämtliche Dienste zur Chatkontrolle verpflichtet | |
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Die Behörde des Sitzlandes ist zur Anordnung der Chatkontrolle verpflichtet | Es besteht kein Ermessen | |
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Bei der Chatkontrolle muss nach bekannten Bildern und Videos gesucht werden, verdächtige Nachrichten/Dateien werden der Polizei angezeigt | Diese Hashverfahren führen laut Schweizer Bundespolizei bisher dazu, dass 87% der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind | |
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Bei der Chatkontrolle muss auch nach unbekannten Bildern und Videos gesucht werden, verdächtige Nachrichten/Dateien werden der Polizei angezeigt | Maschinell nach unbekannten Missbrauchsdarstellungen zu suchen ist ein experimentelles Verfahren unter Verwendung maschinellen Lernens („künstliche Intelligenz“). Die Algorithmen sind Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht zugänglich, auch der Entwurf enthält keine Offenlegungspflicht. Die Fehlerquote ist unbekannt und wird durch den Verordnungsentwurf nicht begrenzt, vermutlich führen diese Verfahren zu massenhaft Falschmeldungen. Der Entwurf erlaubt es Providern, Treffermeldungen ungeprüft an die Polizei weiterzugeben | |
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Bei der Chatkontrolle muss maschinell nach möglichen Hinweisen auf Kontaktaufnahmen zu Kindern und Jugendlichen gesucht werden, verdächtige Nachrichten/Dateien werden der Polizei angezeigt | Maschinell nach Anbahnungsversuchen zu suchen ist ein experimentelles Verfahren unter Verwendung maschinellen Lernens („künstliche Intelligenz“). Die Algorithmen sind Öffentlichkeit und Wissenschaft nicht zugänglich, auch der Entwurf enthält keine Offenlegungspflicht. Die Fehlerquote ist unbekannt und wird durch den Verordnungsentwurf nicht begrenzt, vermutlich führen diese Verfahren zu massenhaft Falschmeldungen | |
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Kommunikationsdienste, die für Anbahnungsversuche missbraucht werden können (also alle), müssen das Alter ihrer Nutzer überprüfen | In der Praxis erfolgt eine Altersprüfung mittels vollständiger Identifizierung, so dass eine anonyme Kommunikation per E-Mail, Messenger usw. verboten wird. Auf den Schutz der Anonymität sind Whistleblower, Menschenrechtsverteidiger und marginalisierte Gruppen angewiesen | |
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Appstores müssen das Alter ihrer Nutzer überprüfen und Kindern/Jugendlichen die Installation von Apps verbieten, die für Anbahnungszwecke missbraucht werden können | Allen Kommunikationsdienste wie Messenger, Datingapps, Spiele können auch zur Anbahnung von Kontakten missbraucht werden und wären für Kinder/Jugendliche verboten | |
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Internet-Zugangsanbieter können verpflichtet werden, den Zugang zu verbotenen und nicht zu löschenden Bildern und Videos außerhalb der EU mittels Netzsperren (URL-Sperren) zu blockieren | Netzsperren sind technisch unwirksam und leicht zu umgehen, außerdem bauen sie eine technische Zensurinfrastruktur auf. |