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Board Presse
Re: [04.11.2022] Santander UK Puts Limits on Payments to Crypto Exchanges
by
Muellerinho
on 07/11/2022, 12:17:54 UTC
Mit einer solchen Vormundschaft und Einschränkung der eigenmächtigen Verfügung über das eigene Geld liefern Banken erst Recht Argumente für Bitcoin.
Mein Gott, manche haben so ein Brett vor dem Kopf, das gibt es garnicht!  Roll Eyes
Du wirst es nicht glauben aber die Bank bietet dir eine Dienstleistung an. Als Dienstleister ist es selbstverständlich möglich, die Konditionen festzulegen, das haben Dienstleister so an sich. Das hat nichts mit "Vormundschaft oder Einschränkung" zu tun. Als Kunde kannst du dir den Dienstleister aussuchen, genau wie du dir das Restaurant aussuchen kannst. Wenn der Koch nichts gefälliges auf dem Menü hat, steht es jedem frei, ein anderes Restaurant aufzusuchen.



Schon wieder du - kannst du deine Argumente nicht normal und sachlich vorbringen ohne direkt persönlich zu werden? Ich habe mit Sicherheit kein Brett vorm Kopf, den Teil kannst du dir ein einer normalen und zivilisierten Diskussion einfach sparen. Denk' mal drüber nach.
Die Hälfte von deinem Post habe ich doch auch bereits erwähnt, nur in kompakt.

[...]
Ich würde übrigens einfach sofort die Bank wechseln, wenn meine Hausbank sowas verkündet.

Dienstleister hin oder her - die Bank verwahrt mein Geld und wenn ich davon alles in Bitcoin packen möchte, ist das meine Sache. Wenn die Bank das pauschal nicht zulässt, ist das eine "Einschränkung" und "Bevormundung". Und wie ich geschrieben habe, würde ich dann natürlich die Bank wechseln. Weiß auch gar nicht, wieso du dich an diesen beiden Begrifflichkeiten so aufhängst und die fett hervorhebst. Oder brauchst du dafür eine Erklärung?

Es ist glaube nicht nur Bitcoin. Aber ja, man will es "im Griff" haben, oder man muss es sogar. Es gibt eine Menge Vorgaben / Verordnungen wenn es um Geldtransfers geht. Eine Sorgfaltspflicht gibt es schon seit vielen Jahren:

Quote
„Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1.000 Euro oder mehr ausmacht,“.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/17/068/1706804.pdf

Aktuell durch Russland und Sanktionen / Restriktionen sind viele Problematiken entstanden und Geldtransfers stehen noch stärker im Fokus, ohne weiter ins Detail zu gehen, es ist schwieriger geworden. Am 08.12.2022 gibt es von der BaFin eine digitale Fachtagung. Thema: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/221208_Geldwaeschebekaempfung.html

Hier geht es auch nicht um Geldwäscheprävention, sondern Schutz der Kunden vor Betrug bei Investition in Kryptowährungen. Und das ist mit Sicherheit auch ein wichtiges Thema. Statt einer solchen Einschränkung wäre aber Aufklärung und Bildung ein mMn sinnvollerer Weg. Stattdessen wird der zulässige Betrag aber pauschal gedeckelt. Man könnte natürlich Überweisungen >1000€ zulassen, trotz jeglicher Sorgfaltsplfichten der Bank. Deswegen weiß ich jetzt nicht genau, was du mir mit deinen Links sagen möchtest? Trotzdem Danke fürs teilen, interessant ist es ja.

Grüße