~
War leider abzusehen, dass das Urteil so ausfällt. Es spiegelt überdies ja eigentlich auch nur die gängige Praxis wider. Denn ich glaube kaum, dass hier viele ernsthaft davon ausgegangen sind, dass sie auf ihre unterjährigen Veräußerungsgewinne keine Steuern zahlen müssen.
Für alle Hodler, die über ein Jahr Haltedauer nachweisen können ändert sich ja nichts, außer dann die 1-Jahres-Frist nur noch einmal bestätigt wurde.
Ob diese aber noch viele Jahre bestand haben wird, wage ich auch zu bezweifeln, früher oder später wird der Staat hier auch die Hand auf halten wollen und die Haltefrist kippen. War ja leider bei den Aktien nicht anders. Aber schauen wir mal, vielleicht haben wir ja noch ein zwei Jahre.